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AGBS

1. Beteiligte
Das in diesen Geschäftsbedingungen erwähnte Unternehmen (der Veranstalter) ist Sports Travel Tours und der Kunde ist die Person, welche das Buchungsformular unterzeichnet und alle anderen Personen, für die der Kunde das Buchungsformular unterschrieben hat. Die Person, die das Buchungsformular des Unternehmens unterzeichnet, garantiert, dass er oder sie die Vollmacht aller auf dem Buchungsformular genannten Personen hat um für diese den Urlaub, unter Berücksichtigung der Geschäftsbedingungen, zu buchen. Diese Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag zwischen Sports Travel Tours und dem Kunden.

2. Vertrag
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Urlaubsbuchungen über das Unternehmen, egal ob der Urlaub in Broschüren des Unternehmens ausgewiesen ist oder die Reise vom Veranstalter nach Wünschen des Kunden zusammengestellt wird. Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt erst, wenn das Unternehmen das vollständig ausgefüllte Buchungsformular zusammen mit einer Anzahlung oder der Vollzahlung erhalten hat (wie es deutlich auf dem Anzahlungsbeleg des Veranstalters bekannt gegeben wird) und das Unternehmen dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt hat. Veränderungen an diesen Geschäftsbedingungen werden nur Teil des Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, wenn der Veranstalter die Veränderungen der Person, die den Vertrag unterzeichnet hat, schriftlich bestätigt. Alle Aspekte dieses Vertrages unterliegen den Deutschen Gesetzen, die Beteiligten stimmen der ausschließlichen Rechtssprechung der deutschen Gerichte zu.

3. Zahlungsbedingungen
a) Für alle Urlaubsbuchunge
n, die mehr als acht Wochen vor dem Abreisedatum getätigt werden, muss eine entsprechende Anzahlung geleistet werden, die auf dem Buchungsformular ausgewiesen ist. Die Restzahlung wird auf der Rechnung des Unternehmens ausgewiesen und muss spätestens acht Wochen vor dem beabsichtigten Abreisedatum geleistet werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zahlungsversäumnisse als Kündigung der Urlaubsbuchung durch den Kunden anzusehen. Macht der Veranstalter von diesem Recht Gebrauch, informiert er den Kunden darüber. Die Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt der Versendung dieser Mitteilung. In diesem Fall behält das Unternehmen die schon bezahlte Anzahlung ein und erhebt Annullierungskosten, wie in Punkt sechs aufgeführt. b) Wenn die Urlaubsbuchung acht Wochen oder weniger vor dem beabsichtigten Abreisedatum getätigt wird, ist der volle Preis zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen.

4. Preis
Der im Vertrag genannte Preis basiert auf Kosten für die Transporte, die Flüge, die Hotels, die Arbeitsleistungen und auf anderen Tarifen, Nebenverträgen, Steuern, Abgaben und den Wechselkursen, die am Buchungstag gelten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den im Vertrag genannten Preis, um Abweichungen dieser Kosten oder um Erhebungen neuer Steuern und Abgaben zu ändern und wird Gründe für jegliche Änderungen dem Kunden schriftlich mitteilen. Wenn nicht ausdrücklich angegeben sind alle Preise ohne MwSt, örtliche Flughafengebühren oder Abgaben und Verpflegung ausgewiesen. Der Preis des Urlaubs ist abhängig von Zuschlägen auf folgende Posten: Beschlüsse der Regierung bzw. der EU sowie Währungsschwankungen. Selbst in diesem Fall trägt das Unternehmen einen Teil dieser Kosten, sowie alle Änderungskosten. Wenn der Aufschlag mehr als 10% des Urlaubpreises beträgt, mit Ausnahme von Änderungskosten, kann der Kunde die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankündigung des Aufschlages annullieren und dem Kunden werden alle bisher gezahlten Beträge, bis auf Änderungskosten, rückerstattet.

5. Änderungen durch den Kunden.
a) Wenn der Kunde die Urlaubsbuchung ändern möchte, ist das Unternehmen bemüht, diesen Wünschen entgegenzukommen. Alle Änderungswünsche müssen schriftlich mitgeteilt werden und von der Person, die das Originalbuchungsformular unterschrieben hat, unterzeichnet sein. Wenn Änderungen weniger als 6 Wochen vor dem Abreisedatum erbeten werden, wird sich das Unternehmen bemühen, dem Kunden entgegenzukommen, jedoch steht dies in seinem eigenen Ermessen. In allen Fällen hat das Unternehmen das Recht, den Kunden mit allen zusätzlichen Kosten für Kündigungen und Änderungen zu belasten sowie einen Betrag von € 50 für Verwaltungskosten anzusetzen. b) Für gebuchte Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, erfolgen keine Rückzahlungen. Sollten Sie uns nicht im Voraus darüber informieren, dass Sie ihre Reiseplanung ändern oder Änderungen nicht in Anspruch nehmen, werden ihre weiteren Arrangements automatisch annulliert. Wir sind für Verluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen entstehen, nicht haftbar.

6. Kündigung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigung muss schriftlich mit der Unterschrift durch die Person erfolgen, die das Buchungsformular unterzeichnet hat. Dabei muss angegeben werden, für welche Personen, die im Buchungsformular aufgeführt sind, die Kündigung wirksam wird. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Sports Travel Tours. Bei einer Kündigung der Reise durch den Kunden oder im Falle, dass eine Urlaubsbuchung vom Unternehmen als gekündigt angesehen wird (siehe Abs. 3 a der Geschäftsbedingungen), verlangt Sports Travel Tours einen angemessenen Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, betragen jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:
bis 60 Tage vor Reisebeginn die gesamte Anzahlung ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60% ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 90% ab 14. Tag vor Reisebeginn 100% Diese Kosten werden immer erhoben, es sei denn, das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in das Lan d ab. In diesem Falle tritt Abs. 7 Satz 2 b in Kraft. Sobald Flugscheine ausgestellt sind (gewöhnlich 8 Wochen vor dem Abflug) kann keine Rückzahlung des Flugpreises mehr erfolgen.

7. Rechte des Unternehmens
7.1 Definitionen dieser Geschäftsbedingungen: a) „Force Majeure“ ist als Umstand definiert, bei dem das Unternehmen keine Verantwortung für die Erbringung und / oder Pünktlichkeit der Erbringung einer Leistung übernimmt, wenn diese wegen eines Krieges, einer Kriegsdrohung, Krawallen, politischen Unruhen, Arbeitskonflikten (wie unten definiert), terroristischen Anschlägen, Feuer, Natur-, Nuklearoder Wetterkatastrophen verhindert werden. b) „Arbeitskonflikt“ wird als eine Aktivität beschrieben, die einen Lieferanten betrifft und welche die Erbringung einer Leistung unmöglich macht, z.B. wenn eine Aktivität ihrem Charakter nach so umfangreich ist, das sie Reisen mit allen ähnlichen alternativen Transportmitteln ausschließt. 7.2 Änderungen durch das Unternehmen a) Das Unternehmen kalkuliert jede Reise unter Annahme einer Mindestzahl von Personen, die zusammen reisen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet oder wir bieten dem Kunden eine Durchführung der Reise an, wenn dieser bereit ist, die anfallenden Zusatzkosten zu tragen. b) Falls das Unternehmen wegen „Force Majeure” die Reise kündigen muss, informiert sie umgehend den Kunden. Dieser kann in diesem Fall wählen, ob er einen anderen Urlaub zu vergleichbaren Konditionen (wenn im Angebot des Unternehmens vorhanden) antreten will oder eine sofortige Rückerstattung aller bisherigen Zahlungen vorzieht. c) Wenn es für das Unternehmen notwendig ist, den Urlaub abzuändern (nicht wegen „Force Majeur“), jedoch die Änderungen sich nicht grundlegend auf den gebuchten Urlaub auswirken, hat der Kunde kein Recht zur Kündigung. d) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Zusammenstellung des Urlaubs, eingeschlossen die Art der Beförderung im Urlaubsort, die Unterkunft, die Fluggesellschaft, den Abflugflughafen in Deutschland, aus betrieblichen Gründen zu ändern. In diesem Fall ist es nicht möglich, den Urlaub umzubuchen oder zu annullieren, ohne die Standardkündigungskosten, wie sie in Abs. 6 angegeben sind, bezahlen zu müssen. e) Änderungen, die den Urlaub grundlegend beeinflussen, bspw. Städte oder Spiele, die besucht werden sollen, vom Unternehmen geändert werden, hat der Kunde folgenden Auswahlmöglichkeiten I) er akzeptiert die angekündigten Änderungen II) er kann einen anderen Urlaub des Unternehmens buchen III) er kann den Urlaub kündigen und erhält die volle Rückerstattung aller bisher gezahlten Beträge f) Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Buchungsformular, dass es in manchen Fällen wegen der vorherrschenden Umstände notwendig ist, den Reiseplan oder den Inhalt der Reise abzuändern und stimmt zu, den Entscheidungen des Reiseleiters Folge zu leisten.

8. Örtliche Gesetze
Von allen Teilnehmern dieser Reisen wird erwartet, dass sie die Gesetze und Regeln des Landes, das sie besuchen, einhalten. Die Nichteinhaltung befreit Sports Travel Tours von allen Verpflichtungen, die das Unternehmen aufgrund der Geschäftsbedingungen sonst hätte. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Urlaub jedes Reisenden sofort zu beenden, dessen Benehmen nach Ansicht des Veranstalters zu Beschwerden oder Ärgernis anderer Mitreisender, Angestellter oder Dritter oder zu Schäden an fremden Eigentum führt. Wenn ein Kunde nicht mitreisen kann, weil er nach Ansicht des Veranstalters unfähig zur Mitreise erscheint oder wenn er den Missmut anderer Mitreisender erregt, endet die Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Urlaub des Kunden. Das Unternehmen ist in einem solchen Falle nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der Kosten, eine Entschädigung oder sonstige Zahlungen zu leisten.

9. Personenschäden, die nicht in Zusammenhang mit Maßnahmen von Sports Travel Tours stehen
Im Falle, dass ein Reisender während des Urlaubs Krankheit, Personenschaden oder den Tod erleiden sollte (auch wenn dies nicht auf fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen unserer Angestellten, unserer Vermittler oder Zulieferer zurückzuführen ist), bietet der Veranstalter jegliche Hilfeleistung an.

10. Die Verantwortung von Sports Travel Tours für Ihren Urlaub
Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Urlaubsgestaltung der Kunden, so dass alle Leistungen von einer angemessenen Qualität sind, wie in unseren Broschüren beschrieben. Unterschreiten die Leistungen jedoch die angemessene Qualität oder sind sie nicht, wie in unseren Broschüren beschrieben, beschränkt Sports Travel Tours die Haftungssumme auf die Zahlungen für den Urlaub. Die folgenden Bedingungen gelten für Ansprüche: a) Ansprüche müssen dem Veranstalter sofort bekannt gegeben werden; wenn möglich sollten die vollständigen schriftlichen Details innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Beendigung des Urlaubs mitgeteilt werden. b) Wenn das Unternehmen oder seine Versicherungsgeber Auszahlungen machen, muss der Anspruchsberechtigte seine Rechte gegen Dritte an das Unternehmen oder dessen Versicherungsgeber übertragen und mit dem Veranstalter in jeder Hinsicht zusammenarbeiten, um es ihm zu ermöglichen, Ansprüche geltend zu machen. c) Wenn ein Kunde mit einer Flug-, Zug- oder Schiffsgesellschaft reist, gelten die Beförderungsbedingungen der Gesellschaft und sie werden Teil dieses Vertrages. Diese Bedingungen richten sich oft nach internationalen Konventionen, welche die Haftung beschränken oder ausschließen. d) Die Haftbarkeit der Hoteliers könnte gemäß der Pariser Konvention über die Haftbarkeit der Hoteliers von 1962 beschränkt sein. e) Auch wenn es zu grundlegenden Änderungen Ihres Urlaubes führt, übernimmt der Veranstalter weder Haftung für Verspätungen der Flüge oder anderer Transportmittel nach oder aus Deutschland und innerhalb des Urlaubslandes, noch für Veranstaltungen, die abgesagt oder verschoben werden, wenn die Annullierungen oder Verspätungen durch schlechte Wetterbedingungen, geänderte Flugpläne der Airlines, Fernsehsender oder Sportunternehmen, die Flugbehörden, Handlungen der Fluglotsen und Hafenbehörden, technisches Versagen, Streiks etc. verursacht werden. Unter bestimmten Umständen kann der Kunde jedoch Ansprüche an seine Versicherung geltend machen. f) Wenn Sports Travel Tours als Vermittler für einen anderen Reiseveranstalter tätig wird, werden die Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters Teil der Geschäftsbedingungen von Sports Travel Tours und sie können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

11. Reisepass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden für einen gültigen Reisepass, benötigte Visa und Impfungen, die möglicherweise für die Reise erforderlich sind, zu sorgen. Informationen über solche Angelegenheiten oder ähnliche Information werden guten Wissens und Gewissens aber ohne Verantwortlichkeit von Sports Travel Tours gegeben.

12. Reiseversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Krankenversicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen daher dringend eine solche Versicherung, die bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Versicherungsgesellschaft Die Europäische, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher unter www.reiseversicherung.de. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81677 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

13. Sonderwünsche
Wünsche nach Raucher- und benachbarten Zimmern etc. sollten schon während der Reisebuchung bekannt gemacht werden. Wir versuchen unser Bestes, diese Wünsche zu erfüllen, können jedoch nicht dafür garantieren (somit sind sie nicht Teil des Vertrages).

14. Genauigkeit der Broschüre
Jede Bemühung wurde unternommen, dass alle Reisebeschreibungen, Informationen und Preise genau angegeben werden, jedoch ist es möglich, dass eine beschriebene Leistung verändert oder abgeschafft wird. Wenn möglich, wird Sports Travel Tours solche Veränderungen sofort bekannt geben. Falls Sports Travel Tours bestimmte Spieler oder Mitwirkende ankündigt, kann das Unternehmen wegen Nichterscheinen des Spielers, bedingt durch Verletzung, Krankheit oder Nichtaufstellung nicht verantwortlich gemacht werden. Es werden keine Ausgleichsansprüche akzeptiert.